Anleinpflicht für Hunde vom 1. März bis 15. Juli

NABU und Jägerschaft fordern alle Hundebesitzer eindringlich zur Einhaltung der Anleinpflicht für Hunde vom 1. März bis 15. Juli auf.

So sollte es aber auch nicht enden !

Die ersten Frühlingsblüher erfreuen uns mit ihren Blüten. Die Natur erwacht zu neuem Leben. Auch für die meisten Tiere beginnt jetzt ein neuer Lebenszyklus. Im März ist mit den ersten Jungvögeln bei Enten und Gänsen zu rechnen, aber auch bei den Hasen gibt es den ersten Nachwuchs. Zum Schutz der Jungtiere frei lebender Wildtiere wurde in Sachsen-Anhalt per Gesetz festgelegt, dass alle Hunde vom 1. März bis 15. Juli außerhalb geschlossener Ortslagen an der Leine zu führen sind.

Es ist jedoch oft zu sehen, dass diese Anleinpflicht nicht von allen Hundebesitzern befolgt wird. Dabei merken es die Hundebesitzer meistens gar nicht, welche Unruhe ihre vierbeinigen Freunde unter den Wildtieren verursachen, wenn sie frei über Wiesen oder entlang von Ufern laufen.

Vielleicht ist gar nicht allen Hundebesitzern diese gesetzliche Regelung bekannt.

Auf dem ersten gemeinsamen Vereinsabend der NABU-Gruppe Barleben und der Jagdpächter der Gemeinde Barleben am 26. November 2014 haben die Anwesenden deshalb vereinbart, in diesem Jahr gemeinsam in der Öffentlichkeit über die Anleinpflicht für Hunde zu informieren. Die Mitglieder des NABU Barleben und die im Hegering 3 der Jägerschaft Wolmirstedt zusammengeschlossenen Jäger bitten die Hundehalter darüber hinaus, während dieser Zeit vom März bis Juli mit Ihren Hunden nicht von Wegen abzuweichen. Lassen Sie den Wildtieren die Ruhe, die sie benötigen, um ihre Eier auszubrüten und ihre Jungen groß zu ziehen!

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